„Asfinag Hände weg von unserem Grundwasser!“ Kundgebung 2.7.2025 vor Bvwg – anläßl. Fortsetzung Wasserrechtsverhandlung Lobau-Autobahn!

Podcast
trotz allem
Audio-Player
  • BVWG Kundgwasserrechtsverh
    57:00
audio
57:00 Min.
Environment Protection Work under war circumstances Interview with Daryna Rogachuck from Greenpeace Ukraine
audio
57:00 Min.
Kein Geld für fossile Expansion! - FFF Protest vor der Erste Bank Hauptversammlung in Wien
audio
57:00 Min.
Verkehrshölle Essling adieu? Infoveranstaltung mit Ulrich Leth
audio
57:00 Min.
Die Lobau ist in Gefahr! Vortrag von Prof. Christian Griebler zur Wasserproblematik
Der Aufruftext:
Der nächste Termin für die Fortsetzung der Wasserrechtsverhandlung des Tunnelabschnittes wurde bekanntgegeben! Deshalb rufen wir zu einer polizeilich angemeldeten Kundgebung vor Beginn vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf am 2. Juli 7:30 – 9:00 Uhr Erdbergstrasse 192, bitte vormerken und weitersagen. (Gerade weil es so früh ist und Ferienbeginn ist wäre es besonders wichtig). Sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Ausgang Nottendorferstraße. Das Bvwg ist das weiße Gebäude schräg gegenüber)
Die Verhandlung ist öffentlich dh. man kann sie sich nach der Kundgebung anhören (amtl. Lichtbildausweis mitbringen). Reden dürfen aber nur die Verfahrensparteien. Es darf in der Verhandlung nicht protestiert werden, und auch keine Fotos oder Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir vor dem Bvwg unseren Protest zeigen, wo die Medien ihn auch dokumentieren dürfen.
Wieder mal genau zu Ferienbeginn. Sollte diese Wasserrechtsverhandlung am 2.7. nicht zu Ende sein hat das Gericht verkündet am nächsten Tag weiterverhandeln zu wollen. Wir müssen uns also gleich 2 Tage frei nehmen dafür.
Verfahrensökonomie? Die Asfinag bekommt natürlich eine Extrawurst
Obwohl die Lobau-Autobahn beim EuGH zur Vorentscheidung anhängig ist und eine neuerliche Evaluierung beauftragt vom neuen Verkehrsminister begonnen wurde, es also weder sicher ist, ob der dem Projekt zugrundeliegende Eintrag im Anhang 2 des Bundesstraßengesetz nach EU Recht überhaupt gültig ist, noch ob der Staat Österreich diese Autobahn überhaupt noch haben will, werden trotzdem die Genehmigungsverfahren ungebremst weitergeführt! Das widerspricht jeder Verfahrensökonomie, denn wenn eines der beiden gegen eine Autobahn durch die Lobau ausgeht, dann sind alle Genehmigungsverfahren die währenddessen mühsam und für teures Geld weitergeführt wurden sinnlos gewesen und das dafür aufgewendete (Steuer-)geld zum Fenster hinaus geworfen.
Die Grundwasserfrage ist für die Lobau als Aue von essentieller Bedeutung. Die Ergebnisse der Wasserrechtsverhandlung werden für die Naturschutzverhandlungen die noch ausständig sind von entscheidender Bedeutung sein. Komm zur Kundgebung! Stopp Lobau – Autobahn! Asfinag Hände weg von unserem Grundwasser!
Der Pressetext der Umweltorganisation VIRUS vom 1.7,205
VIRUS: Lobautunnel jetzt doppelt vor Gericht

Wer weiter auf klimaschädliches Nonsens-Betonprojekt setzen will, wartet auf Godo

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, wird ab morgen am Bundesverwaltungsgericht erneut eine bis zu zweitägige wasserrechtliche Beschwerdeverhandlung stattfinden. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Das ist insofern ungewöhnlich, als das BVwG die Sache ja bekanntlich zur Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof geschickt hatte, der in den kommenden 1,5-2 Jahren grundsätzliche Rechtsfragen zu klären hat, die über die Existenz des Projekts entscheiden werden. Nun wird auf Drängen der bekanntlich eher verschwenderischen Asfinag vorerst einmal einfach kostenintensiv weitergemacht, als gäbe es dieses Grundproblem nicht mehr“.

Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und habe nach bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien. „Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand und haben die Beschwerdeführer nicht wie die Autobahnbauer praktisch unbegrenzte Mittel“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus, bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten Allmacht von Ressortministern auf. Asfinag Chef Hufnagl habe bereits Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037 bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so Rehm abschließend.

und danach:

  • 04.07.2025, 11:09:33
  • /
  • OTS0044

Lobautunnel zwischen Luxemburg und Erdberg

Haute cuisine versus „Business as usual“ – Hausmannskost

Wien (OTS) – 

Die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS vermeldet für die abgelaufene Woche zwei für die Existenz des umstrittenen Lobautunnelprojekts relevante Verfahrensschritte. VIRUS Sprecher Wolfgang Rehm: „Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg waren dieser Tage die schriftlichen Erklärungen zum Vorlagebeschluss einzureichen, gleichzeitig servierte das Bundesverwaltungsgericht in der Erdbergstraße auf Wunsch der realitätsverweigernden Asfinag am Mittwoch und Donnerstag schlichtere Kost in Form von zwei weiteren wasserrechtlichen Verhandlungstagen“.

Letztere hätten zusätzliche und allseits kostenintensive Verfahrensaufwendungen verursacht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als frustriert erweisen würden. „Es wäre üblich und ökonomischer gewesen, die Vorabentscheidung des EuGH abzuwarten aber die ASFINAG blendet als jahrzehntelang verhätschelter Staatskonzern, der gewohnt ist, dass alle ihr zu Willen sind, alles aus, was nicht in dieses gewohnte Denkschema passt“, so Rehm. Die eingeleitete Überprüfung durch den EuGH sei nichtsdestotrotz Realität und sei aufgrund der bisherigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die vom BVwG gestellten Vorlagefragen so beantwortet werden, dass dem Lobautunnel die basale Rechtsgrundlage entzogen ist. „Bis das Verfahren in Luxemburg abgeschlossen ist, werden aufgrund bisheriger Erfahrungswerte voraussichtlich 1,5 bis 2 Jahre vergehen, vorher darf jedenfalls für den Lobautunnel, dem die Mehrzahl der Genehmigungen fehlt, keine weitere Bewilligung erteilt werden“, so Rehm abschließend.

Schreibe einen Kommentar