Die Verhandlung ist öffentlich dh. man kann sie sich nach der Kundgebung anhören (amtl. Lichtbildausweis mitbringen). Reden dürfen aber nur die Verfahrensparteien. Es darf in der Verhandlung nicht protestiert werden, und auch keine Fotos oder Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir vor dem Bvwg unseren Protest zeigen, wo die Medien ihn auch dokumentieren dürfen.
Wer weiter auf klimaschädliches Nonsens-Betonprojekt setzen will, wartet auf Godo
Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und habe nach bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien. „Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand und haben die Beschwerdeführer nicht wie die Autobahnbauer praktisch unbegrenzte Mittel“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus, bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten Allmacht von Ressortministern auf. Asfinag Chef Hufnagl habe bereits Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037 bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so Rehm abschließend.
und danach:
- 04.07.2025, 11:09:33
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- OTS0044
Haute cuisine versus „Business as usual“ – Hausmannskost
Letztere hätten zusätzliche und allseits kostenintensive Verfahrensaufwendungen verursacht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als frustriert erweisen würden. „Es wäre üblich und ökonomischer gewesen, die Vorabentscheidung des EuGH abzuwarten aber die ASFINAG blendet als jahrzehntelang verhätschelter Staatskonzern, der gewohnt ist, dass alle ihr zu Willen sind, alles aus, was nicht in dieses gewohnte Denkschema passt“, so Rehm. Die eingeleitete Überprüfung durch den EuGH sei nichtsdestotrotz Realität und sei aufgrund der bisherigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die vom BVwG gestellten Vorlagefragen so beantwortet werden, dass dem Lobautunnel die basale Rechtsgrundlage entzogen ist. „Bis das Verfahren in Luxemburg abgeschlossen ist, werden aufgrund bisheriger Erfahrungswerte voraussichtlich 1,5 bis 2 Jahre vergehen, vorher darf jedenfalls für den Lobautunnel, dem die Mehrzahl der Genehmigungen fehlt, keine weitere Bewilligung erteilt werden“, so Rehm abschließend.