Vor genau 55 Jahren wurde der erste voll-transistorisierte Farbfernseher vorgestellt. Dieses „Color-20“ stammte interessanterweise aus der DDR und war damals eine echte technische Herausforderung. Immerhin musste man alleine mit Halbleitern eine Spannung von 27 kV stabilisieren.
Dazu beleuchten wir noch das Jubiläum des Berliner Fernsehturms, ein Prestigeprojekt der DDR und bis heute höchstes Bauwerk Deutschlands. In ihm gibt es nicht weniger als 170 Funkanwendungen von UKW über Fernsehen bis zu BOS.
VERSCHLAGWORTUNG:
- Der erste volltransistorisierte Farbfernseher
- Geschichte des Berliner Fernsehturms
FOLGENDE MUSIKTITEL WERDEN IN DIESER SENDUNG GESPIELT:
- Mary Wells – My Guy
- Salvatore Adamo – Tombe la Neige
- Puhdys – Sehnsucht
- Karat – Über 7 Brücken musst Du gehen
- Hugo Strasser – Moskauer Nächte
- Ute Freudenberg – Jugendliebe
Den Download zu sperren bei diesen DARC-Podcasts ist absolut und vollkommen sinnfrei. Das ist schlicht und ergreifend nur wieder mal ein Bürokratiemonster. Eine Vorschrift, die keine ist. Und auch kein technisches Hindernis darstellt. In jeder Hinsicht. Copyright hin oder her. Beispielsweise erlaubt die sehr potente kostenlose Software Audacity problemlos die Aufzeichnung des Streams über ihre interne Grabbingfunktion. Der besitzt drei Zugriffs-Methoden um das zu bewerkstelligen. Zum anderen kann tatsächlich der Nischen-Browser Firefox in seinen Seiteninformationen offenbar direkt auf das abgespielte Medienfile zugreifen. Der Link für den Player erscheint in der Cacheliste. Dieses kann direkt im Browser aus dieser Informationsliste heruntergeladen werden somit. Es steht zwar „-preview.mp3“ im Dateinamen, Der Inhalt des Downloads über diese interne Browserfunktion resultiert aber in der kompletten Aufzeichnung von 58 Minuten. Schönen Gruß. ein „Knoff-Hoffer“.
Lieber Bernd P,
ich rechne nicht damit, dass die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse valide ist. Wenn doch, vielleicht erreichen Sie meine Anmerkungen zu Ihrem Kommentar. Auch mäßige IT Kenntnisse reichen aus, um einen Download der Sendungen zu machen: Insbesondere, wenn man ein registrierter, authentifizierter Nutzer des CBA – des Cultural Broadcast Archive – ist, beispielsweise ein Radio-Sendungsverantwortlicher, oder ein Radio-Journalist. Dann hat man erweiterten Zugriff auf das CBA, kennt aber auch ein Stück weit das geltende Medienrecht und das geltende Urheberrecht. Freie Radios in Österreich (diese haben Werbeverbot) dürfen im Rahmen einer Abgeltungsregelung auch geschützte Musik in Ihren Sendungen verwenden. Sobald diese verwendet wird, ist die Bereitstellung eines Downloads jedoch nicht zulässig, das würde der Nutzungsbvereinbarung widersprechen. Empfehle zum Einlesen und Lernen von ein paar Grundlagen zum Thema „freie Radios“ folgende Lektüre: http://commit.at/fileadmin/user_upload/Grundschulungsskript_Radio_1x1_COMMIT_2014.pdf … wenn geschützte Musik in einer Sendung verwendet wird, ist im CBA ein Streamen zulässig aber ein Download (weitestgehend) unterbunden. Viel Freude bei der Beschäftigung mit dem großartigen und so vielseitigen Thema „Radio“! Mit besten Grüssen, Thomas Z