Bericht aus dem Verhandlungssaal.
Anfang Juli 2022 brachte SPAR eine massive Klage gegen den VGT ein und forderte einen Widerruf und eine Unterlassung. Der VGT sollte SPAR nicht mehr mit Schweineleid in Verbindung bringen, nachdem er der Supermarktkette vorgeworfen hatte, Tierqual-Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung zu verkaufen.
SPAR erreichte eine umfassende Einstweilige Verfügung, die es dem VGT tatsächlich verboten hat, SPAR in auch nur irgendeiner Weise mit Schweineleid in Verbindung zu bringen.
1 1/2 Jahre später hat der Oberste Gerichtshof diese Verfügung weitgehend aufgehoben.
Jetzt läuft der Hauptprozess, am 19. Mai 2025 hat der dritte Verhandlungstag stattgefunden. Insbesondere wurde Dr. Johann Schlederer, Geschäftsführer der Schweinebörse, als Zeuge von SPAR dazu einvernommen, ob der Vollspaltenboden überhaupt eine Tierquälerei sei. Wenig überraschend meinte er: nein. Vielmehr sei Stroh eine Quälerei, weil die Tiere dann Strohstaub einatmen, möglicherweise Pilzsporen oder sogar Erreger der Afrikanischen Schweinepest in die Tierfabrik eingetragen bekommen.