Morgen, am Freitag den 10. Juli, steht ein neues Stabilisierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Debatte im Bundestag. Der Entwurf, der zur Abstimmung vorliegt, beinhaltet auch einen Änderungsantrag, in dem die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen werden soll. Das bedeutet weitere negative Folgen für den eh schon massiv überlasteten Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Es bestehe dringender Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz, so der Bundesverband Deutscher Psycholog*innen (BDP). Mit diesem, in persona Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeut*innen im BDP, sprach die tagesaktuelle Redaktion.
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Kritik am aktuellen Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes im Bundestag
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